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Kulturhoheit

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Buch-Tipp: Die Bildung im Europäischen Gemeischaftsrecht und die Kulturhoheit der deutschen Bundesländer Um ausführliche Informationen zu dem Buch "Die Bildung im Europäischen Gemeischaftsrecht und die Kulturhoheit der deutschen Bundesländer" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zu dem entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Als sog. Kulturhoheit der Länder bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bezüglich der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen, Kunst.

Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes: Für Gegenstände, die nicht ausdrücklich als sog. Kompetenztitel dem Bund zugewiesen werden, sind gemäß Artikel 30 Grundgesetz die Bundesländer zuständig.

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